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Wenn man plötzlich Hilfe braucht/ Warum eine Vorsorgevollmacht wichtig ist!

Flörsheim. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sind die zentralen Themen der Infoveranstaltung „Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung, Betreuungsrecht“, zu der der Betreuungsverein des IFB e.V. am 01.02.2024 um 11 Uhr in der Evangelischen Kirchengemeinde (Mehrgenerationenhaus Eschborn), Hauptstraße 20 in 65760 Eschborn einlädt. Die Veranstaltung richtet sich an interessierte Laien und ist kostenfrei. Es referieren Susanne Krug, Fachanwältin für Arbeits- und Familienrecht und Rechtsanwalt Kai-Uwe Hopf, der hauptsächlich als Verfahrenspfleger und Betreuer arbeitet. Beide sind Mitarbeiter des Betreuungsvereins.

Interview mit Kai-Uwe Hopf:

Wie lange arbeiten Sie als Betreuer, was sind Ihre Erfahrungen?

Ich arbeite seit mehr als 10 Jahren als gesetzlicher Berufsbetreuer. Eine gesetzliche Betreuung wird immer dann erforderlich, wenn Menschen ihre eigenen Angelegenheiten rechtlich nicht mehr selbst besorgen können und keine Vorsorgevollmacht erstellt wurde. Vorsorgevollmachten und Patientenverfügung werden oft mit „spitzen Fingern angefasst. Am liebsten will man diesen Themen aus dem Weg gehen und sich nicht damit beschäftigen. Mittlerweile hat sich diese Einstellung etwas verändert und das Thema Vorsorgevollmacht kommt immer häufiger auf. Denn viele Menschen wollen Sicherheit in der Frage: was passiert, wenn ich plötzlich Hilfe brauche? Wer kümmert sich um das Vermögen, die Post, die Wohnung, amtliche Schreiben oder die Gesundheitsvorsorge, wenn ich das selbst nicht mehr schaffe oder vielleicht gar nicht merke, dass ich es nicht mehr alleine schaffe. Oft ist das ein schleichender Prozess, der dann eher Verwandten oder Bekannten auffällt. Man wird vergesslicher, öffnet Briefe nicht oder nimmt Termine nicht mehr wahr. Wenn dann eine Vorsorgevollmacht besteht, ist alles schriftlich geregelt.

Wann sollte man eine Vorsorgevollmacht erstellten?

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres, Ab diesem Zeitpunkt haben die Eltern keinerlei Rechte mehr, Dinge zu regeln. Doch leider machen das viele Menschen, wenn überhaupt, erst im fortgeschrittenen Alter. Das liegt vermutlich daran, dass viele Hemmungen haben sich mit unschönen Ereignissen zu befassen. Keiner denkt gerne über eigene schwere Erkrankungen oder gar den eigenen Tod nach. Schon gar nicht in jungen Jahren.

Was passiert, wenn man keine Vorsorgevollmacht hat?

Dann kommt eine gesetzliche Betreuung in Betracht. In Notfällen, z.B. nach Unfällen, wenn der Patient im Koma liegt, kann auch eine vorläufige Betreuung für eine begrenzten Zeitraum eingerichtet werden. Diese ,,Notbetreuung" wird dann aber nicht unbedingt für alle Bereiche eingerichtet, sondern unter Umständen nur für die medizinischen Angelegenheiten. Der zuständige Amtsrichter oder die Amtsrichterin kann den Fall aufgrund der Eilbedürftigkeit nicht vollumfänglich würdigen. Dann entsteht vielleicht für andere Bereiche eine ,,Betreuungslücke", z. B. was die Wohnungsangelegenheiten oder die Post etc. betrifft. Da können durchaus einige Wochen vergehen, bis eine umfassende Betreuung eingerichtet wird. So eine ,,Betreuungslücke" entsteht nicht, wenn eine Vorsorgevollmacht existiert.

Wer kann Betreuer werden?

Bei Betreuungen sind Familienangehörige zu bevorzugen. Aber prinzipiell kann jeder aus dem Freundes-, Bekannten- und Familienkreis, der volljährig ist und sich dies zutraut, als Betreuer eingesetzt oder durch eine Vorsorgevollmacht bevollmächtigt werden. Im letzten Fall sollte das aber vorher miteinander kommuniziert werden, um später unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Denn der Bevollmächtigte kann nicht zur Übernahme der Vollmacht gezwungen werden und das auch ablehnen. Denn die Besorgung der Angelegenheiten Dritter kann sehr zeitaufwendig sein und ist eine verantwortungsvolle Aufgabe. Daher „Augen auf“ bei der Wahl des Bevollmächtigten. Es muss eine geeignete Person sein, die sich den behördlichen Aufgaben und einer Menge „Papierkram“ gewachsen sieht. Außerdem sollte immer eine Ersatzperson benannt werden, fall der erstgenannte Betreuer beispielsweise selbst erkrankt und das Amt nicht übernehmen kann.

Warum ist auch für Ehepaare eine Vorsorgevollmacht wichtig?

Wenn ein Ehepartner zum Betreuungsfall wird, sind der andere Partner oder Angehörige nicht automatisch dauerhaft bevollmächtigt. Das wissen viele Menschen nicht. Durch eine Vorsorgevollmacht kann das geregelt und Missverständnisse im Vorfeld vermieden werden. Denn die meisten Ehepartner, die sich gegenseitig vertrauen, wollen sich natürlich auch gerne gegenseitig als Betreuer im Notfall einsetzen und können das komplikationslos durch eine Vorsorgevollmacht regeln.

Gibt es Vorlagen für eine Vorsorgevollmacht?

Ich bringe zu meinen Veranstaltungen einfache Vordrucke mit und bespreche diese mit den Teilnehmer*innen. Aber man findet auch sehr gute Vorlagen auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Justiz oder der Verbraucherzentralen. Ausnahmen sind häufig die Banken. Die haben ihre eigenen Unterlagen. Hier empfehle ich einen Termin beim Bankberater zu vereinbaren und gleich einen Betreuer für den Ernstfall zu benennen.

Falls Sie Fragen haben und weitere Informationen wünschen, können Sie sich jederzeit an den Betreuungsverein des IFB in Flörsheim wenden. Kontakt: Julia Trzewik, Tel.-Nr. 0174/6714988, Rathausplatz 6, 65439 Flörsheim am Main.

 

Kai-Uwe Hopf
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