Sie möchten eine Einrichtung der IFB-Stiftung mit einer Sachspende bedenken? Es freut uns, dass Sie an uns denken.

Bitte rufen Sie uns vorher an, damit wir prüfen können, ob die Lagerkapazitäten ausreichen.

 

Wissenswertes:

Unter bestimmten Voraussetzungen können wir auch eine Spendenquittung erstellen.

1) Spendenquittung für Sachspenden aus demPrivatvermögen

  • Neue Sachgegenstände: Benötigt wird eine Rechnung oder ein Beleg, aus der/dem der Umsatzsteueranteil deutlich hervor geht. Zudem ein Hinweis, dass auf Begleichung der Rechnung verzichtet wird und stattdessen eine Spendenquittung ausgestellt werden soll.
  • Gebrauchte Sachgegenstände: Es kann nur der allgemeine Verkehrs- bzw. Marktwert angesetzt werden. Es ist nur der Wert anzusetzen, den die IFB-Stiftung bezahlen würde, um das Wirtschaftsgut zu erwerben.

 

2) Spendenquittung für Sachspenden aus dem Betriebsvermögen

  • Neue Sachgegenstände: Benötigt wird eine Rechnung oder ein Beleg, aus der/dem der Umsatzsteueranteil deutlich hervor geht. Zudem ein Hinweis, dass auf Begleichung der Rechnung verzichtet wird und stattdessen eine Spendenquittung ausgestellt werden soll.
  • Gebrauchte Sachgegenstände: Es ist der Entnahmewert (wird wie Umsatzerlös behandelt und ist somit umsatzsteuerpflichtig) anzusetzen. Die Spendenquittung wird über den kompletten Rechnungsbetrag (inkl. Umsatzsteuer) ausgestellt. Es kann immer nur der Warenwert bescheinigt werden.