Was bleibt, wenn wir selbst nicht mehr da sind? Auf der einen Seite sind es die vielen Erinnerungen und die Gedanken unserer Lieben an uns. Aber auf der anderen Seite fragen wir uns, wie kann etwas von Bestand bleiben? Etwas, das vielleicht sogar auch Gutes tut und anderen Menschen hilft? 

Was bewegt Menschen, ihr Vermögen nach ihrem Tod an eine Stiftung oder eine gemeinnützige Organisation weiterzugeben? Es gibt ganz unterschiedliche und sehr persönliche Antriebsfedern: eigene Erfahrungen und Werte oder wichtige Lebensthemen. Doch manchmal findet man auch erst im gemeinsamen Gespräch heraus, was einem wichtig ist und was bleiben soll. 

Sprechen Sie mit uns über Ihre ganz persönlichen Herzensprojekte - Möglichkeiten, die Zukunft über Ihren Tod hinaus mitzugestalten, sind in der IFB-Stiftung vielfältig. In einem persönlichen Gespräch finden wir verschiedene und ganz individuelle Möglichkeiten, wie Sie die Behindertenarbeit unterstützen können. Ihr Anliegen wird bei uns mit Diskretion behandelt. Die IFB-Stiftung ist übnrigens vom Finanzamt Wiesbaden als gemeinnützig anerkannt und deshalb von der Erbschaftssteuer befreit. Das bedeutet konkret, dass Ihr Erbe ohne steuerliche Abzüge dem von Ihnen festgelegten Zweck zu Gute kommt.

Ihre Ansprechpartnerin:

Brigitte Luise Feucht
Telefon: 0173 6754750
​​​​​​brigitte.feucht@ifb-stiftung.de

 

Kondolenzspende

Der Tod eines geliebten Menschen ist voller Schmerz. Manchen Menschen hilft es, in der Trauer Gutes zu tun und anderen zu helfen. Sie können zum Beispiel in der Traueranzeige und den Trauerbriefen darum bitten, anstelle von Blumen und Kränzen für die IFB-Stiftung und die Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderung zu spenden. So kann auch im Trauerfall Hoffnung verschenkt werden.