Zurück

Die Bewohner*innen im Christian-Groh-Haus organisieren zum ersten Mal selbstständig ihr privates Sommerfest

Das erste Sommerfest selbstständig planen und organisieren, damit beschäftigen sich derzeit die Bewohner*innen im Christian-Groh-Haus. Am 4. September 2021 laden sie Angehörige, Freunde und Nachbarn zu einem bunten, unterhaltsamen Miteinander nach Georgenborn ein. Neu und spannend daran ist, dass der Träger, die Gemeinnützige Zuhause GmbH, nicht mehr organisiert und einlädt, sondern nur noch assistierend und unterstützend mitwirkt. Denn Feste werden zukünftig durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) von den Menschen mit Behinderung selbstbestimmt gefeiert.

Die Bewohner*innen im Christian-Groh-Haus organisieren zum ersten Mal selbstständig ihr privates Sommerfest – Träger unterstützt nur noch durch Assistenz – Paradebeispiel für mehr Teilhabe und Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung (BTHG)

 

Georgenborn, den 26. August 2021 +++ Das erste Sommerfest selbstständig planen und organisieren, damit beschäftigen sich derzeit die Bewohner*innen im Christian-Groh-Haus. Am 4. September 2021 laden sie Angehörige, Freunde und Nachbarn zu einem bunten, unterhaltsamen Miteinander nach Georgenborn ein. Neu und spannend daran ist, dass der Träger, die Gemeinnützige Zuhause GmbH, nicht mehr organisiert und einlädt, sondern nur noch assistierend und unterstützend mitwirkt. Denn Feste werden zukünftig durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) von den Menschen mit Behinderung selbstbestimmt gefeiert.

Im Christian-Groh-Haus der Gemeinnützigen Zuhause GmbH in Georgenborn wohnen derzeit 28 Menschen mit Behinderung in einer besonderen Wohnform. Sie haben den Status eines Mieters und das bedeutet auch, dass sie ihre Feste selbst gestalten. Ein Bewohnerbeirat hat einheitlich entschieden, dass die Feier am 4. September 2021 von 14:00 bis 17:00 Uhr stattfinden soll. Ebenso wurde die Gästeliste und das Programm bestimmt. 

„Das ist für uns als Träger eine neue, interessante Erfahrung. Gemäß des BTHG sind die Bewohner*innen Mieter*innen geworden. Es geht in erster Linie darum, dass der Mensch mit Behinderung gleichgestellt ist. Und sie haben uns Mitarbeiter*innen, die ihnen dabei assistieren“, erklärt Jürgen Zaunbrecher, Geschäftsführer der Gemeinnützigen Zuhause GmbH. „Wir geben nichts vor, sondern wir gehen auf ihre Wünsche ein. Unsere Aufgabe ist es, in weiten Teilen den Menschen mit Behinderung bei der Erreichung ihrer Ziele und Wünsche zu assistieren, zu unterstützen und zu fördern.“  Bislang habe die Einrichtung den Bedarf festgelegt. Jetzt tun es die Bewohner*innen selbst und übernehmen damit auch Verantwortung. „Sie laden ihre Gäste ein, bestimmen das Programm und bezahlen das Essen.“

Das Programm gestaltet sich am 4. September 2021 wie folgt: Es gibt Essen und Trinken (Kaffee und Kuchen und Grillspezialitäten), Live-Musik von dem früheren Mitarbeiter Funky Frank, eine Kunstausstellung mit Exponaten von der Gruppe aus der Tagesstruktur, eine Tanzvorführung von Teilnehmer*innen aus der Tagesstruktur sowie eine Videoleinwand mit Filmbeiträgen, darunter ein Anti-Corona-Video. 

Neben der Unterstützung von Mitarbeiter*innen des Christian-Groh-Hauses und der Zuhause GmbH freuen sich die Bewohner*innen über die helfenden Hände von Ehrenamtlichen der AXA Versicherung im Rahmen von Wiesbaden engagiert!

„Der Bewohnerbeirat hat entschieden, dass jeder Bewohner*in vier Gäste einladen darf. Auch die unmittelbare Nachbarschaft ist mit von der Partie, mit der Begründung: ‚Denn dann können wir auch Lärm machen!‘“

Die Bewohner*innen des Christian-Groh-Hauses laden alle Medienvertreter herzlich zu ihrem privaten Sommerfest am 4. September 2021von 14:00 bis 17:00 Uhr nach Georgenborn ein und freuen sich über einen regen Austausch und schöne Gespräche. Bitte keine Vorab-Terminankündigung veröffentlichen, da es sich um eine private Veranstaltung handelt.

 

Grundsätzliches zum Bundesteilhabegesetz (BTHG)

Seit 2009 gilt in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Neben dem Schutz vor Benachteiligung sind die „volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und Einbeziehung in die Gesellschaft“ die zentralen Prinzipien der UN-BRK. Mit dem BTHG wird ein Systemwechsel vollzogen. Die Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderungen werden aus dem „Fürsorgesystem“ der Sozialhilfe herausgeführt: Mit einem modernen Recht auf Teilhabe wird mehr individuelle Selbstbestimmung ermöglicht und der Mensch in den Mittelpunkt gestellt. Unterstützungsleistungen sind dann nur noch davon abhängig, was individuell benötigt und gewünscht wird, nicht länger von der Art der Unterbringung. Alles folgt dem Ziel, Menschen mit Behinderungen umfassende Teilhabe und Selbstbestimmung zu ermöglichen.

Zurück